Der Weg zum Bebauungsplan. Ein Treffen mit dem Ortsplaner Thomas Jansen.

Thomas Jansen, freischaffender Architekt für Stadtplanung, hat das Verfahren für den B-Plan
Zechlinerhütte Nr. 5 „Der Werder“ begleitet und 2019 erfolgreich zum Abschluss gebracht. In
einem Gespräch berichtet er über seine Erfahrungen und erläutert die wichtigsten Schritte, die auch dem Verein Erholungsort Wuthenow 1997 bevorstehen. Der Verein hatte im September 2020 beschlossen, ein Verfahren für einen Bebauungsplan einzuleiten.


Herr Jansen, warum ist ein Bebauungsplan überhaupt erforderlich?

Ich vergleiche das gern mit einem Kirschbaum. Manche haben ein paar Kirschen geklaut, andere einen Zweig abgepflückt. Einige haben gleich ganze Äste abgebrochen. Letztlich hat sich jeder irgendwie an dem Baum vergriffen.

So ähnlich verhält es sich auch mit den Veränderungen an den Wochenendhäusern, Nebengebäuden und Wegen. Es wird nur ganz wenige Beispiele geben, in denen der heutige Zustand sich nicht von dem vor langer Zeit genehmigtem Bau unterscheidet. Und das ist ganz normal.

Mit einem Bebauungsplan-Verfahren kann langfristig Rechtssicherheit geschaffen werden. Er ermöglicht in Zukunft auch moderate Modernisierungen. Nicht ganz unwichtig ist auch die Tatsache, dass mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan eine Wertsteigerung der Grundstücke einhergeht.

Wie wird das B-Plan-Verfahren angeschoben?

Der Verein muss den Geltungsbereich abgrenzen und später zusammen mit der Stadt definieren. Dazu sind Gespräche mit den Grundstückseigentümern erforderlich. Ziel ist, über das B-Plan-Anliegen zu informieren und die Mitwirkungsbereitschaft festzustellen. Wichtig ist dabei auch, die Bereiche festzustellen, wo die Eigentümer kein Interesse an einem B-Plan-Verfahren haben. Am Ende muss sich ein zusammenhängendes Gebiet ergeben, für das der B-Plan gelten soll.

Was wäre dann der nächste Schritt?

Wenn der Verein Klarheit über den Geltungsbereich hat, schließt sich ein Rundgang mit dem Planer an, um offene Fragen zu klären. Danach sollte der Vereinsvorstand einen Termin mit dem Bürgermeister vereinbaren, um gemeinsam mit dem Planer das B-Plan-Anliegen und den Geltungsbereich vorzustellen.

Der Bürgermeister entscheidet, wen er noch mit dabei haben will. Bei dem Termin werden dann auch Fragen und Einwände seitens der Stadt erörtert.

Der Verein muss die Planungskosten tragen. Das beschäftigt natürlich die Eigentümer. Wie werden die Kosten für das B-Plan-Verfahren ermittelt?

Wenn der Geltungsbereich und weitere Verfahrensfragen geklärt sind, können die Kosten für das B-Plan-Verfahren benannt werden. Sie richten sich im Wesentlichen nach der Größe des Geltungsbereiches (in Hektar) und dem Schwierigkeitsgrad, der sich aus den offene Fragen ergibt – z.B. Wegeproblem. Die Kosten ermittelt der Planer.

(Anmerkung des Verfassers: Michael Vater, Vereinsvorsitzender Werder, hatte im vergangenen Jahr auf unserer Mitgliederversammlung rund 220.000 Euro benannt. Der Vereinsvorstand geht von rund 300.000 Euro als Obergrenze aus.)

Die Stadt und der Planer sind gemeinsam mit dem Verein im Boot, wie geht es weiter?

Wenn dieser erste Schritt erfolgreich abgeschlossen ist, sollte in einer öffentlichen Informationsveranstaltung über den Beginn und den Ablauf des B-Plan-Verfahrens informiert werden. Spätestens dann sollte auch in einer Mitgliederversammlung die Beteiligung an den Kosten geregelt und ein Termin für die Zahlungen vereinbart werden.

Welche vertraglichen Regelungen treffen Verein, Stadt und Planer?

Für die weitere Durchführung des B-Plan-Verfahrens gibt es zwei Möglichkeiten:

Variante 1: Der Verein schließt mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag. Dieser regelt vor allem, dass der Verein auf seine Kosten das Verfahren durchführt und der B-Plan am Ende Eigentum der Stadt wird. Zudem schließt der Verein mit dem Planer einen Vertrag zur Erbringung der Leistung. Dazu können Zahlungsschritte vereinbart werden. Das Geld bleibt auf einem Treuhandkonto des Vereins.

Variante 2: Der Verein und die Stadt schließen einen Kostenübernahmevertrag ab. In diesem Fall überweist der Verein das Geld an die Stadt. Die Stadt beauftragt dann den Planer. Beim B-Plan-Verfahren Zechlinerhütte Nr. 5, „Der Werder“, wurde dieser Weg gewählt.

Welche der beiden Varianten in Frage kommt, muss bei dem Termin mit dem Bürgermeister
geklärt werden.

Welche Garantien gibt es für den Erfolg des B-Plan-Verfahrens?

Eine Garantie gibt es nicht. Die Planungshoheit liegt bei der Stadt, die Entscheidung über den B-Plan fällt in der Stadtverordnetenversammlung. Für den Verein ist wichtig, dass alle Schritte in Abstimmung mit dem Bürgermeister und der Stadtverwaltung gegangen werden. Natürlich kann der Verein auch in den einzelnen Fraktionen sein Projekt vorstellen und um Unterstützung werben.

Welche Daten der Eigentümer werden für das Verfahren benötigt?

Von allen Mitwirkenden am B-Plan sind Kontaktdaten erforderlich. So wird zum Beispiel eine e-Mail-Umfrage zu den einzelnen Grundstücken durchgeführt, die Vermesser müssen Termine vereinbaren usw.. Der Verein sollte dazu eine entsprechende Datenschutzvereinbarung mit den Mitwirkenden abschließen, die erlaubt, dass die Daten an den Planer und die mit dem Verfahren befassten Ämter zur Kommunikation weitergegeben werden dürfen.

Vielen Dank für das Gespräch.

(Das Gespräch führte Winfried Schenk, der auch den Text verfasste.)

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