Vorstand begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam zum Sonnenlandweg

Der Vereinsvorstand hat sich heute mit einer Pressemitteilung öffentlich zu einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom 30. März 2023 geäußert. Die Richter haben zum Antrag auf einstweilige Verfügung eines Anliegers eine vorläufige Entscheidung gefällt.

In ihrem Beschluss stellen sie fest, dass der Sonnenlandweg in seiner ganzen Länge öffentlich gewidmet ist. Um diese Entscheidung öffentlich zu machen, hat sich der Vorstand entschlossen, dies mit einer Pressemitteilung an die lokalen Medien zu unterstützen. 

Hier der Wortlaut der Pressemitteilung: 

Der Vorstand des Vereins Erholungsort Wuthenow 1997 begrüßt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zum rechtlichen Status des Sonnenlandweges im Ortsteil Wuthenow der Stadt Neuruppin. (AZ: VG 10 L 778/22) Die Richter stellen klar, dass der Weg in seiner Gesamtheit öffentlich gewidmet ist. Das hat die Stadtverwaltung Neuruppin in der Vergangenheit für weite Teile des Weges bestritten. 

Das Verwaltungsgericht hat am 30. März in einer einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, „dass der über die Flurstücke 359, 367/2 und 372, Flur 2, Gemarkung Wuthenow, verlaufende Sonnenlandweg eine öffentliche Straße im Sinne des § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) ist“. Ein Grundstückseigentümer hatte die einstweilige Anordnung beantragt, weil ihm durch die Handlungsweise der Stadt Neuruppin wesentliche Nachteile entstanden sind. So wurde die Straßenbeleuchtung entfernt und die Abfallbeseitigung eingestellt. Der Sonnenlandweg wird seit 2015 auch nicht mehr instandgehalten. 

Während der Antragsteller nur für die ihn betreffenden Flurstücke eine einstweilige Anordnung angestrebt hat, betonen die Richter der für Straßen- und Wegerecht zuständigen 10. Kammer in der Begründung des Beschlusses, dass ihre Feststellung den Sonnenlandweg in seiner Gesamtheit betrifft. Dabei hat die Kammer unter Übernahme der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ihr Ergebnis vollständig aus dem durch den Einigungsvertrag übergeleiteten Straßenrecht der DDR abgeleitet und gewissermaßen nur ergänzend festgestellt, dass dieser Rechtszustand – alles immer nur nach dem Ergebnis summarischer Prüfung – schon 1933 geschaffen worden ist. Schon damals war der Sonnenlandweg aufgrund einer Vereinbarung zwischen Waldbesitzern und der selbständigen Gemeinde Wuthenow öffentlich gewidmet worden.   

Der 2,1 Kilometer lange Sonnenlandweg in Wuthenow führt in einem Bogen von der Dorfstraße in Höhe der Nr. 42 entlang der Seegrundstücke bis zum Hochspannungsmast in der Veilchenbucht und zurück zwischen Waldrand und Feldern am Friedhof vorbei. Er endet etwa 400 Meter östlich wieder auf der Dorfstraße. Der Sonnenlandweg erschließt auf der Seeseite rund 90 Grundstücke mit mindestens ebenso vielen Wochenendhäusern sowie einigen Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern. 

„Wir erwarten nun von der Stadt ein Ende der jahrelangen Hinhaltetaktik. Es wird Zeit, die auch vom Vorstand und Vereinsmitgliedern in der Vergangenheit vorgetragenen Argumente endlich ernst zu nehmen. Der stillschweigende Rückbau der Straßenbeleuchtung und die künstlich aufgebauschten Argumente gegen die Müllentsorgung müssen ein Ende haben“, forderte Winfried Schenk, Vorsitzender des Vereins Erholungsort Wuthenow 1997 e.V. In mehreren Treffen mit dem Vereinsvorstand hatte die Stadt eine Prüfung zum Rechtsstatus des Sonnenlandweges zugesagt. „Seit Anfang 2022 ist sie jedoch nicht zu einem Ergebnis gekommen, obwohl die Dokumente, auf die sich das Verwaltungsgericht stützte, schon lange im Neuruppiner Rathaus vorliegen“, kritisierte Schenk.

Zudem hat Vereinsmitglied Peter Neiß, Rechtsanwalt in Neuruppin, in zwei Schreiben an die Stadtverwaltung eine ausführliche Bewertung zum rechtlichen Status des Sonnenlandweges zur Verfügung gestellt. Der Vereinsvorsitzende Schenk erwartet nun auch Klärung zu einem weiteren Problem, dessen Lösung im Neuruppiner Rathaus seit mehr als 30 Jahren vor sich hergeschoben wird. „Die Stadt muss endlich mit den Eigentümern der Wald- und Wegegrundstücke die Rechtslage klären. Dazu gehört die Mitteilung, dass es sich beim Sonnenlandweg um eine öffentlich gewidmete Straße handelt und die Information, dass die hier verlegten Leitungen zur Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation zu Recht bestehen“, erklärte Schenk. Gegenüber den Eigentümern der Wald- und Wegegrundstücke habe die Stadt bei der Genehmigung von Leitungen ohnehin immer so gehandelt, als wäre der Sonnenlandweg öffentlich gewidmet. Auch die Versorgungsunternehmen stünden in der Pflicht, die Leitungsrechte mit den Grundstückseigentümern zu klären. „Wir erwarten von den verantwortlichen Akteuren in der Stadtverwaltung, dass die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass Teile des Sonnenlandweges nicht öffentlich gewidmet sind, nun korrigiert wird und keine weiteren Ressourcen in einem für die Stadt offensichtlich aussichtslosen Rechtsstreit verschwendet werden“, erklärte Schenk abschließend.

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